Der von der Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigte Kulturfonds Energie ist zum 1. Januar gestartet und soll die erheblich gestiegenen Mehrkosten bei Strom, Gas und Fernwärme abfedern. Das Bezugsjahr ist 2021. Die jetzige Teuerung wird also mit einem Jahr vergleichen, in dem Kinobetriebe aufgrund des Lockdowns weniger Energie verbraucht haben. Ein anderer Vergleichszeitraum soll jedoch auf Antrag möglich sein.
Der Zuschuss wird vierteljährlich beantragt und ausgezahlt. Die Beantragung läuft online, und schon jetzt kann ein Entwurf auf der Webseite des Kulturfonds angelegt werden. Die Einreichung ist dann nach Ablauf des ersten Quartals möglich. Wichtig sind die einzureichenden Unterlagen wie z.B. ein Nachweis des Energie-Verbrauchs in 2021, der aktuellen Verbrauchspreise und ein Elsterzertifikat.
Die Berechnung der Förderung erfolgt nach der Formel: Förderfähige Kosten = Aktueller Arbeitspreis pro kWh x historischer Verbrauch (kWh) x 0,8 (Verbraucher; Industrie: Fernwärme) oder 0,7 (Industrie: Gas, Strom) minus historische Kosten (historischer Verbrauch x Arbeitspreis im Dezember 2021). Der Zuschuss beträgt 80% der förderfähigen Kosten.
Sehr empfehlenswert ist die Infosession von Kreativ Kultur Berlin. Dort werden mit Unterstützung des BKMs der Ablauf und die Berechnung ausführlich erklärt.
Das Kino:Natürlich-Projekt wird an dem Thema dranbleiben und weitere Informationen bereitstellen.