November 2022

FFA fördert Nachhaltigkeitsinvestitionen

Wir freuen uns, dass die FFA, wie auf der Filmkunstmesse von Herrn Dinges angekündigt, in Zukunft im Rahmen der Kinoprojektförderung und der Kinoreferenzförderung verstärkt Förderhilfen für Nachhaltigkeitsmaßnahmen gewährt. Wie immer besteht die Förderungen zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos und der Neuerrichtungen bei max. 50% Förderhilfe aus einem Zuschuss in Höhe von 30% und einem Darlehen in Höhe von 70%. (Höchstfördersumme ist 200.00,00 €; bei Sonderantrag sind auch bis zu 350.000 € möglich.) Die Förderung kann mit Städte-, Länder- oder Bundesförderungen kombiniert werden. Der Eigenanteil muss allerdings stets mindestens 20% betragen. 

Folgende Maßnahmen sind jetzt dabei:

  • Ein Umstieg bei Leuchtmitteln auf LED
  • Nachhaltige Klima- und Belüftungsanlagen
  • Nachhaltige Heizungsanlagen
  • Photovoltaikanlagen
  • Fassaden- und Dacharbeiten im Kontext einer energetischen Sanierung
  • Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen
  • Investive Mehrwegmaßnahmen (Spülmaschinen, Rücknahmegondeln)
  • Der erstmalige Umbau eines digitalen Xenonprojektors mittels Einbaus eines Laser-Retrofit-Kolbens (nur Darlehen)
  • Nachhaltige Teilmodernisierungsmaßnahmen nur abhängig von der Wirksamkeit der Maßnahme und nach Einzelprüfung 
  • Eine Energieberatung bzw. ein Energieaudit (max.50% Förderhilfe, Max. 5000 € (Zuschuss), ist mit einer Bafa-Förderung in Höhe von bis zu 30% kombinierbar).