Juli 2022

Die Registrierungspflicht ins Verpackungsregister LUCID

Seit dem 1.Juli 2022 müssen alle, die Verpackungen in Umlauf bringen, beim Verpackungsregister LUCID registriert sein. Wer sich und seine Verpackungen nicht registriert, darf sie nicht mehr verwenden. Tatsächlich sind Kinobetreiber*innen verpflichtet, sich zu registrieren, sobald sie zum Beispiel Kaffee in Kaffeebechern oder Popcorn in Tüten verkaufen – also selbst etwas verpacken bzw. abfüllen. Der Grund dafür ist, dass die Entsorgung dieser Verkaufsverpackungen geklärt sein muss. Deshalb existieren auch zwei Sorten von Verpackungen. Entweder sind sie bereits vom Hersteller angemeldet und die Anmeldung (Systembeteiligung) auf der Rechnung oder dem Lieferschein ausgewiesen, oder das Kino muss sich selbst um die Anmeldung der Entsorgung kümmern. Für diesen Fall gibt es eine Reihe von Unternehmen, die Verpackungen lizensieren. Beispiele sind: Lizenzero, Der grüne Punkt, verpackungslizensierung de, Eco-punkt etc.

Rückfragen, die uns erreichen, betreffen häufig den einzutragenden Markennamen. Hierzu die Erklärung auf der Webseite des Verpackungsregisters:

„Mit Markennamen bei Serviceverpackungen sind die Worte gemeint, die auf der Serviceverpackung stehen, um die Verpackung von anderen Serviceverpackungen unterscheiden zu können.“ Wer also keinen speziellen Produktnamen auf der Verpackung hat, muss einfach angeben, was der Verpackungshersteller darauf gedruckt hat. 

Wir raten dringend dazu, sich zu registrieren, und wenn möglich, schon systembeteiligte Verpackungen zu verwenden. 

Nähere Informationen bieten die sehr informativen Erklärfilme des Verpackungsregisters LUCID (https://www.youtube.com/watch?v=FJCQ7P9mMcs). Rückfragen beantwortet Daniel Wuschansky von KINO:Natürlich.