Dezember 2018

Neu – Verpackungsgesetz und EU-Ökodesign Regelung

Mit dem neuen Verpackungsgesetz sollen per 1.1.2019 höhere Recyclingquoten erzielt werden, um wertvolle Ressourcen zu schonen und im Kreislauf zu führen. Unnötige Verpackungen sollen vermieden und durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen ersetzt werden. Einwegverpackungen müssen recyclingfähig sein. Kinobetreiber*innen sind zukünftig noch mehr in der Verantwortung,  bewusst Verpackungen beim Einkauf für den Concession- und Bürobereich zu vermeiden und richtig zu trennen und sortiert zu entsorgen. Rest- oder Bioabfälle gehören nicht in die gelbe Tonne, genauso wie Elektrogeräte und Batterien. D.h. konkret, prüft die Betriebsabläufe im Kino dahingehend und stellt für die Kinobesucher*innen entsprechende Müllbehälter sichtbar auf.

Beleuchtungen sollen sparsamer werden und länger halten. Die EU-Mitgliedstatten und die EU-Kommission haben sich im Dezember 2018 auf eine neue Ökodesign-Regelung für Beleuchtungsprodukte verständigt. Ziel hierbei, ebenfalls Ressourcen zu sparen und Abfall zu vermeiden. Die gestiegenen Energieeffizienzanforderungen sollen dazu Beitragen mehr LED Lampen zu nutzen und Halogenlampen zu ersetzen. Diese Regelung gilt ab 2021. Übergangsfristen gibt es bis 2023, wenn nachweislich die Umstellung auf LED schwierig ist. Diese Regelung muss noch vom EU-Parlament bestätigt werden. Da wir uns als Kinobranche zukunftsfähig aufstellen, sollte jedes Kino -wenn nicht schon geschehen, spätestens jetzt eine Umrüstung einplanen. Bei unseren Referenzkinos haben wir das bereits als konkrete Maßnahme vorgesehen.